Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten unterliegen einer dreimonatigen Verjährungsfrist, sofern noch kein Bußgeldbescheid ergangen oder öffentliche Klage (Anklage bzw. Strafbefehl) erhoben worden ist. Anschließend beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate (§ 26 StVG). Eine Ausnahme gilt für Alkohol- und Drogendelikte hier beträgt die Verjährungsfrist in jedem Fall mindestens s [...]
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Der Artikel Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erschien am 19.12.2018 14:30:38 Uhr im Online Blog von AnwaltOnline -Problem gelöst.. Den Online Blog von AnwaltOnline -Problem gelöst. findest Du unter https://www.anwaltonline.com/
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