Auf abschüssiger Straße die Handbremse ziehen
Ein Arbeitnehmer, der sein Betriebsfahrzeug auf abschüssiger Straße ohne angezogene Handbremse abstellt, muss für den entstandenen Schaden haften. Denn ein solches Verhalten ist grob fahrlässig, wie das Arbeitsgericht Siegburg in einem am Freitag, 08.11.2019, bekanntgegebenen Urteil gegen einen Postzusteller entschied (AZ: 1 Ca 1225/18). Der Mann arbeitete mit einem Stundenlohn von 12,00 ₠[...]
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Der Artikel Auf abschüssiger Straße die Handbremse ziehen erschien am 12.11.2019 05:00:33 Uhr im Online Blog von Thorsten Blaufelder. Den Online Blog von Thorsten Blaufelder findest Du unter http://www.thorsten-blaufelder.de
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