Fiktive Terminsgebühr bei der Untätigkeitsklage
Mit seiner Entscheidung vom 8.08.2019 ( L 2 AS 328/18 B) hat der 2. Senat des LSG Hessen seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und festgestellt, dass eine (fiktive) Terminsgebühr bei unstreitiger Erledigung einer Untätigkeitsklage durch Übersendung des begehrten Bescheides bzw. Widerspruchsbescheides nicht entst [...]
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Der Artikel Fiktive Terminsgebühr bei der Untätigkeitsklage erschien am 17.09.2019 09:16:39 Uhr im Online Blog von RA Sokolowski. Den Online Blog von RA Sokolowski findest Du unter https://sokolowski.org
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