Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeiter
Überraschend schnell wurde am Donnerstag, 27.06.2019, nun ein Gesetz verabschiedet, mit dem kleinere Unternehmen beim Datenschutz entlastet werden sollen. Künftig ist ein Unternehmen erst ab 20 Mitarbeitern, die automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet (wenn nicht ein sonstiger Fall des Art. 37 DSGVO vorliegt: Kerntätigkeit u [...]
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Der Artikel Datenschutzbeauftragter künftig erst ab 20 Mitarbeiter erschien am 01.07.2019 18:12:15 Uhr im Online Blog von Rechtsanwalt Andreas Nörr. Den Online Blog von Rechtsanwalt Andreas Nörr findest Du unter https://www.medien-internetrecht.de
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