Ist Fotografieren auf einer Demo eine „Strofdood“?
Zum Fall des Pegidioten von Dresden haben sich bereits die geschätzten Kollegen Herr Stadler, Herr Dr. Sajuntz und Frau Bölke (am Ende des obigen Videos) qualifiziert und der nicht geschätzte Kollege Herr Dr. Bittner unqualifiziert geäußert. Hier mal eine systematische Darstellung: Grundsätzlich hat man einen Unterlassungsanspruch aus § 22 KunstUrhG gegen das Verbreiten oder öffentlich-zur [...]
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Der Artikel Ist Fotografieren auf einer Demo eine „Strofdood“? erschien am 24.08.2018 07:57:34 Uhr im Online Blog von Rechtsanwalt Markus Kompa. Den Online Blog von Rechtsanwalt Markus Kompa findest Du unter http://www.kanzleikompa.de
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