RegelÂmäßige ÜberÂprüfÂung waffenÂrechtÂlichÂer ErÂlaubÂnisse
Gemäß § 4 Abs. 3 WaffG hat die Waffenbehörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prà [...]
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Der Artikel RegelÂmäßige ÜberÂprüfÂung waffenÂrechtÂlichÂer ErÂlaubÂnisse erschien am 24.10.2018 06:47:25 Uhr im Online Blog von RA Sokolowski. Den Online Blog von RA Sokolowski findest Du unter https://sokolowski.org
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