Die befangene Vorsitzende der Berufungskammer, oder: Druck auf den Angeklagten ist nicht erlaubt.
Ebenfalls in der vergangenen Woche ist mir der OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2018 – 3 RVs 32/18 – zugegangen. Den hat mir der Kollege Hochmann aus Bielefeld geschickt. Thematik: Besorgnis der Befangenheit der Vorsitzenden einer Berufungskammer aufgrund von außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gesprächen der Vorsitzenden mit dem Verteidiger. Der Angeklagte hatte die Vorsitzende abge [...]
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Der Artikel Die befangene Vorsitzende der Berufungskammer, oder: Druck auf den Angeklagten ist nicht erlaubt. erschien am 19.11.2018 11:34:41 Uhr im Online Blog von Burhoff-Online-Blog. Den Online Blog von Burhoff-Online-Blog findest Du unter https://blog.burhoff.de/
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