Gebühren für Einsicht im Bußgeldverfahren, oder: An Lächerlichkeit nicht zu überbieten
Heute eröffne ich am “Money-Friday” mit dem LG Wuppertal, Beschl. v. 06.11.2018 – 26 Qs 210/18 -, den mir der Kollege Geißler aus Wuppertal übersandt hat. Der Kollege hat den Betroffenen in einem Bußgeldverfahren verteidigt, in dem dem Betroffenen ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt worden ist. Der Kollege hat für den Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid […] [...]
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Der Artikel Gebühren für Einsicht im Bußgeldverfahren, oder: An Lächerlichkeit nicht zu überbieten erschien am 16.11.2018 08:31:50 Uhr im Online Blog von Burhoff-Online-Blog. Den Online Blog von Burhoff-Online-Blog findest Du unter https://blog.burhoff.de/
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